Vorbenutzung

Vorbenutzung
Vorbenutzung,
 
Patentrecht: die Benutzung einer Erfindung vor ihrer Anmeldung zum Patent. Eine der Öffentlichkeit zugänglich gemachte Vorbenutzung im Inland ist »neuheitsschädlich«, steht also einer Patenterteilung entgegen. War die Vorbenutzung nicht öffentlich zugänglich (offenkundig) und kommt es zur Patenterteilung an einen Dritten, so tritt der Patentschutz gegenüber dem redlichen Vorbenutzer nicht ein; dieser bleibt befugt, die Erfindung für die Bedürfnisse des eigenen Betriebs weiterzubenutzen (§ 12 Patentgesetz).

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Vor|be|nut|zung, die; - (Rechtsspr.): Benutzung einer Erfindung vor ihrer Anmeldung zum Patent.

Universal-Lexikon. 2012.

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